Pressekonferenz "Inklusion ist Menschenrecht – kein Luxus"

Am 3.12.2025 fand im Frauenzentrum in St. Pölten eine Pressekonferenz des NÖ Armutsnetzwerks statt.

Behindert ist, wer behindert wird, und es wird Zeit die Hürden, die Menschen mit Behinderungen in den Weg gelegt werden, abzubauen“ so Barbara Bühler, stellvertretende Obfrau und Koordinatorin des Netzwerks aus über 30 Organisationen.

Als ein konkretes Beispiel für eine dieser Hürden nannte Karl Immervoll, Bundesseelsorger der Katholischen Arbeitnehmer:innenbewegung Österreichs, die fehlende sozialrechtliche Absicherung von Menschen, die in Werkstätten oder Tagesstätten beschäftigt sind.

Für die Tätigkeit in einer Werkstätte oder Tagesstätte erhalten die Menschen einen Anerkennungsbeitrag, eine eigenständige sozialrechtliche Absicherung bleibt ihnen jedoch verwehrt“.

Hier gelte es „Modelle zu entwickeln und umzusetzen, die eine eigenständige sozialrechtliche Absicherung möglich machen“ so Karl Immervoll.

Den Bedarf an eigenständiger sozialrechtlicher Absicherung unterstrich auch Martin Hetzendorfer, der als Vater eines Sohnes mit Behinderung und Obmann des Vereins Zuversicht seine eigenen Erfahrungen einbrachte und darauf hinwies, dass von Eltern der in Tagesstätten/Behindertenwerkstätten Beschäftigten ein Kostenbeitrag durch Dritte, der so genannte Regress, nach wie vor zu leisten ist.

Während für anderen Bevölkerungsgruppen, beispielsweise Menschen in Pflegeheimen, der Regress abgeschafft wurde, wird im Fall der Behinderung trotz vielfältiger Interventionen in NÖ daran festgehalten. Das behindert Teilhabe und ist ein Zeichen fehlender Wertschätzung, sowohl im Hinblick auf die Leistung von Menschen mit Behinderungen als auch Ihrer Angehörigen“, so Hetzendorfer.

Alle drei warnten vor geplanten Einsparungen im Bereich der beruflichen Inklusion, denn, so Bühler, Immervoll und Hetzendorfer: „Inklusion kostet Geld, aber Ausgrenzung kostet Zukunft“, und es brauche „stabile und verlässliche Angebote der beruflichen Inklusion und Modellprojekte für Menschen mit Behinderungen, die eine eigenständigen sozialrechtlichen Absicherung ermöglichen“, um das Menschenrecht auf Inklusion nicht nur auf dem Papier, sondern auch faktisch umzusetzen.

Foto (c) KABÖ
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